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zu Artikel 142 B-VG (Kneihs/Lienbacher)

Kneihs/Lienbacher8. LfgDezember 2007

(1) Der Verfassungsgerichtshof erkennt über die Anklage, mit der die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der obersten Bundes- und Landesorgane für die durch ihre Amtstätigkeit erfolgten schuldhaften Rechtsverletzungen geltend gemacht wird.

Abgabenrecht

Anwendungsvorrang

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