vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Artikel 92 B-VG (Korinek)

Korinek18. LfgJänner 2023

(1) Oberste Instanz in Zivil- und Strafrechtssachen ist der Oberste Gerichtshof.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte