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zu Artikel 59a B-VG (Kucsko-Stadlmayer/Oswald)

Kucsko-Stadlmayer/Oswald16. LfgFebruar 2021

(1) Dem öffentlich Bediensteten ist, wenn er sich um ein Mandat im Nationalrat bewirbt, die für die Bewerbung um das Mandat erforderliche freie Zeit zu gewähren.

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