(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. ...
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StGBl 1920/450 (BlgKNV AB 991); BGBl 1920/1; BGBl 1930/1 (Wv); StGBl 1945/4 (Wv); BGBl 2003/100.