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Artikel 1 PersFrSchG, Artikel 5 MRK (Khakzadeh)

Khakzadeh22. LfgJänner 2019

(1) Jedermann hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit).

(2) Niemand darf aus anderen als den in diesem Bundesverfassungsgesetz genannten Gründen oder auf eine andere als die gesetzlich vorgeschriebene Weise festgenommen oder angehalten werden.

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