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Artikel 138 B-VG (Hiesel)

Hiesel22. LfgJänner 2019

(1) Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Kompetenzkonflikte

zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden;zwischen ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten oder dem Verwaltungsgerichtshof sowie zwischen dem Verfassungsgerichtshof selbst und allen anderen Gerichten;

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