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zu § 115 AußStrG (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner3. AuflOktober 2020

Anerkennung

 

Auf Anträge, mit denen die Anerkennung oder Nichtanerkennung gerichtlicher Entscheidungen über die Regelung der Obsorge und des Rechts auf persönliche Kontakte geltend gemacht wird, sind die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden.

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