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zu § 106 AußStrG (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner3. AuflOktober 2020

Befragung des Kinder- und Jugendhilfeträgers

 

Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann vor Verfügungen über Pflege und Erziehung oder über die persönlichen Kontakte gehört werden.

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