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zu § 22 AußStrG (Klicka/Rechberger)

Klicka/Rechberger3. AuflOktober 2020

Protokolle, Akten, Sitzungspolizei und Strafen

 

Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über Protokolle, Akten sowie die Sitzungspolizei, Beleidigungen in Schriftsätzen und über Strafen sind sinngemäß anzuwenden.

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