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zu § 273 IO (Huger)

Huger2. AuflOktober 2022

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zum IRÄG 2010

 

(1) Die Änderungen dieses Bundesgesetzes durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 29/2010, treten mit 1. Juli 2010 in Kraft. Sie sind – soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen – auf Insolvenzverfahren (Konkursverfahren, Sanierungsverfahren) anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2010 eröffnet oder wieder aufgenommen (§ 158 Abs. 2) werden.

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