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zu § 252 IO (Pesendorfer)

Pesendorfer2. AuflOktober 2022

Anwendung der Prozessgesetze

 

Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes angeordnet ist, sind auf das Verfahren die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung und ihre Einführungsgesetze sinngemäß anzuwenden.

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