Koller2. AuflOktober 2022
Bekanntmachung ausländischer Insolvenzverfahren
(1) Anträge, ausländische Insolvenzverfahren öffentlich bekanntzumachen, sind an das Handelsgericht Wien zu richten, das die bekanntgegebenen Daten in die Insolvenzdatei aufzunehmen hat.