Vergütung des Treuhänders
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Die Vergütung des Treuhänders beträgt in der Regel von den ersten 44 000 Euro der auf Grund der Abtretung oder von sonstigem erfassten Vermögen einlangenden Beträge | 6%, |
von dem Mehrbetrag bis zu 100 000 Euro | 4% |
und von dem darüber hinausgehenden Betrag | 2%,<i>Schoditsch</i> in <i>Koller/Lovrek/Spitzer</i> (Hrsg), IO - Insolvenzordnung<sup>Aufl. 2</sup> (2022) zu § 204 IO, Seite 2169 Seite 2169 |