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zu § 196 IO (Faber)

Faber2. AuflOktober 2022

Aufhebung des Insolvenzverfahrens – Nichtigkeit des Zahlungsplans

 

(1) Das Insolvenzverfahren ist mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans aufgehoben. Dies ist gemeinsam mit dem Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung in der Insolvenzdatei anzumerken.

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