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zu § 168 IO (Lentsch)

Lentsch2. AuflOktober 2022

Anberaumung der Sanierungsplantagsatzung

 

(1) Das Gericht hat zugleich mit der Eröffnung die Sanierungsplantagsatzung in der Regel auf 60 bis 90 Tage anzuordnen. Sie kann mit der Prüfungstagsatzung verbunden werden.

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