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zu § 163 IO (Mohr/Eriksson)

Mohr/Eriksson2. AuflOktober 2022

Neuerliches Insolvenzverfahren

 

(1) Wird vor vollständiger Erfüllung des Sanierungsplans neuerlich ein Insolvenzverfahren eröffnet, ohne dass die Voraussetzungen des § 158 vorliegen, so sind die früheren Insolvenzgläubiger nicht verpflichtet, das im guten Glauben Bezogene zurückzuerstatten.

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