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zu § 151 IO (Nunner-Krautgasser/Anzenberger)

Nunner-Krautgasser/Anzenberger2. AuflOktober 2022

Rechte der Gläubiger gegen Mitverpflichtete

 

Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner des Schuldners sowie gegen Rückgriffsverpflichtete können ohne ausdrückliche Zustimmung der Berechtigten durch den Sanierungsplan nicht beschränkt werden.

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