Zeitler2. AuflOktober 2022
Formlose Verteilung und Verteilungsentwurf
(1) In einfachen Fällen kann das Insolvenzgericht die vom Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Gläubigerausschusses vorgeschlagene Verteilung ohne vorhergehende Verständigung der Gläubiger genehmigen.