Rechte des Insolvenzgerichtes beim Mangel eines Gläubigerausschusses
Solange ein Gläubigerausschuß nicht bestellt ist, hat das Insolvenzgericht die dem Gläubigerausschuß zugewiesenen Obliegenheiten.
Rechte des Insolvenzgerichtes beim Mangel eines Gläubigerausschusses
Solange ein Gläubigerausschuß nicht bestellt ist, hat das Insolvenzgericht die dem Gläubigerausschuß zugewiesenen Obliegenheiten.