vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 72b IO (Schumacher)

Schumacher2. AuflOktober 2022

Kostenvorschuß und Vermögensverzeichnis der organschaftlichen Vertreter

 

(1) Das Gericht hat die organschaftlichen Vertreter aufzufordern, binnen 14 Tagen einen vom Gericht festzulegenden Betrag zu zahlen und ein Vermögensverzeichnis über ihre Vermögenslage vorzulegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte