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zu § 51 IO (Katzmayr)

Katzmayr2. AuflOktober 2022

Insolvenzforderungen

 

(1) Insolvenzforderungen sind Forderungen von Gläubigern, denen vermögensrechtliche Ansprüche an den Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zustehen (Insolvenzgläubiger).

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