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zu § 41 IO (Bollenberger/Spitzer)

Bollenberger/Spitzer2. AuflOktober 2022

Ansprüche des Anfechtungsgegners

 

(1) Der Anfechtungsgegner kann die Zurückstellung seiner Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit sie in dieser noch unterscheidbar vorhanden ist oder soweit die Masse um ihren Wert bereichert ist.

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