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zu § 25 IO (Kietaibl)

Kietaibl2. AuflOktober 2022

d) Arbeitsverträge

 

(1) Ist der Schuldner Arbeitgeber, so übt der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus. Ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten worden, so kann es

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