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WRG - Wasserrechtsgesetz, Kerschner
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zu § 98 WRG 1959 (Ennöckl/Handig)
Ennöckl/Handig
1. Aufl
April 2022
ELFTER ABSCHNITT
Von den Behörden und dem Verfahren
Zuständigkeit
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Zuständigkeit, Zivilgerichte
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Zuständigkeit, sukzessive
Zuständigkeit, örtliche
ordentliche Gerichte
sukzessive Zuständigkeit
übertragener Wirkungsbereich, der Gemeinde
§ 98 WRG