Stangl/Reichel1. AuflApril 2022
Sonstige Vorsorge gegen Wassergefährdung
(1) Unbeschadet der Bestimmungen der §§ 9, 32, 34 und 38 bedarf die Gewinnung von Sand und Kies der wasserrechtlichen Bewilligung, wenn sie mit besonderen Vorrichtungen erfolgt.