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zu § 30d WRG 1959 (Stangl/Reichel)

Stangl/Reichel1. AuflApril 2022

Ziele für Schutzgebiete

 

(1) In den nachstehenden Schutzgebieten sind allfällige für diese festgelegten Umweltziele, vorbehaltlich der und entsprechend den dort festgelegten Bestimmungen – unbeschadet der §§ 30e, 30f und 104a – bis 22. Dezember 2015 zu erreichen:

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