Ziele für Schutzgebiete
(1) In den nachstehenden Schutzgebieten sind allfällige für diese festgelegten Umweltziele, vorbehaltlich der und entsprechend den dort festgelegten Bestimmungen – unbeschadet der §§ 30e, 30f und 104a – bis 22. Dezember 2015 zu erreichen: