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zu § 30b WRG 1959 (Stangl/Reichel)

Stangl/Reichel1. AuflApril 2022

Einstufung als künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper

 

(1) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann mit Verordnung Oberflächenwasserkörper als künstliche oder erheblich veränderte, gegliedert nach Planungsräumen (§ 55b Abs. 2) einstufen, wenn

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