vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 30b WRG 1959 (Stangl/Reichel)

Stangl/Reichel1. AuflApril 2022

Einstufung als künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper

 

(1) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann mit Verordnung Oberflächenwasserkörper als künstliche oder erheblich veränderte, gegliedert nach Planungsräumen (§ 55b Abs. 2) einstufen, wenn

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte