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zu Artikel 8 CMR (Csoklich)

Csoklich3. AuflMai 2019

Der Frachtführer ist verpflichtet, bei der Übernahme des Gutes zu überprüfen:die Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief über die Anzahl der Frachtstücke und über ihre Zeichen und Nummern;den äußeren Zustand des Gutes und seiner Verpackung.

Seite 3372

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