Der Spediteur hat die Provision zu fordern, wenn das Gut dem Frachtführer oder dem Verfrachter zur Beförderung übergeben ist.
Die Überschrift ist durch das HaRÄG neu eingeführt worden.
Der Spediteur hat die Provision zu fordern, wenn das Gut dem Frachtführer oder dem Verfrachter zur Beförderung übergeben ist.
Die Überschrift ist durch das HaRÄG neu eingeführt worden.