Eine Beschränkung des Umfanges der Befugnisse der Liquidatoren ist Dritten gegenüber unwirksam.
Überschrift durch BGBl I 2005/120 hinzugefügt.
Eine Beschränkung des Umfanges der Befugnisse der Liquidatoren ist Dritten gegenüber unwirksam.
Überschrift durch BGBl I 2005/120 hinzugefügt.