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zu § 40 UGB (Karollus)

Karollus3. AuflMai 2019

(1) Wird ein zu einem Nachlass gehörendes Unternehmen von dem Erben fortgeführt, so haftet er für die unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten unbeschadet seiner Haftung als Erbe unbeschränkt.

Seite 1139

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