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zu Artikel XXIV BG-FB Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften, Vollziehungsklausel (Pilgerstorfer)

Pilgerstorfer3. AuflMai 2019

(1) Dieses Bundesgesetz tritt, soweit Art. XXIII Abs. 11 bis 14 nichts anderes anordnet, mit 1. Jänner 1991 in Kraft.

(1a) § 24 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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