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zu § 35b FBG (Pilgerstorfer/Pilgerstorfer)

Pilgerstorfer/Pilgerstorfer3. AuflMai 2019

(1) Eingaben im Firmenbuchverfahren können im Sinn der §§ 89a ff GOG bei Gericht elektronisch eingebracht werden, sofern sie und allfällige Beilagen nach Umfang und Struktur dafür geeignet sind.

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