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zu § 2 UGB (Artmann/Herda)

Artmann/Herda3. AuflMai 2019

Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.

Neu durch BGBl I 2005/120 in Anlehnung an § 6 HGB.

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