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§ 9 KSchG (Aichberger-Beig)

Aichberger-Beig2. AuflJuli 2025

Gewährleistung

 

Gewährleistungsrechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; beim Kauf von Waren sowie bei der Bereitstellung digitaler Leistungen ist das Verbrauchergewährleistungsgesetz zu beachten.

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