Liebe Leserinnen und Leser, aufgrund ihres Vollharmonisierungsansatzes müssen die Vorgaben der Warenkauf- und der Digitale-Inhalte-RL bei der Rechtsanwendung genau berücksichtigt werden. Um dies zu erleichtern, können bei jeder Kommentierung durch einfaches Scannen eines QR-Codes (bspw mit dem Smartphone oder einem Tablett) folgende Zusatzinformationen abgerufen werden:
