Seit dem Inkrafttreten des neuen Verbrauchergewährleistungsgesetzes am 1.1.2022 sind mittlerweile über dreieinhalb Jahre vergangen und die Rechtsentwicklung ist – erwartungsgemäß – rasant fortgeschritten. Manche Diskussion in der Literatur hat sich weiter verdichtet, vor allem hat Herr Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Faber in der Zwischenzeit eine hervorragende Kommentierung zum VGG im „KBB7“ vorgelegt, überdies liegt bereits erste höchstgerichtliche Judikatur vor. Der OGH hat außerdem in bislang zwei Vorabentscheidungsersuchen offene Fragen zum neuen Gewährleistungsrecht an den EuGH herangetragen.
