1Eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe gemäß Z 1 oder Z 2 zu bestrafen2 ist, begeht, wer beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten3 die Bestimmungen der Standesregeln für Versicherungsvermittlung4 nicht einhält.5
Die Geldstrafe beträgt im Fall einer juristischen Person