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§ 161 GewO 1994 (Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher)

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher3. AuflNovember 2024

Organisation von Personenbetreuung

 

(1) Einer Gewerbeberechtigung für die Organisation von Personenbetreuung2 bedarf es für die Vermittlung von Gewerbetreibenden,3 die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, an betreuungsbedürftige Personen.

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