Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher3. AuflNovember 2024
Personenbetreuung
(1) Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:2