Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher3. AuflNovember 2024
8c. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(1) Zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit auf Baustellen haben Gewerbetreibende, die selbst eine berufliche Tätigkeit auf der Baustelle ausüben, sinngemäß folgende Vorschriften einzuhalten:1