Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher3. AuflNovember 2024
8. Betriebsanlagen
(1) 1 Unter einer gewerblichen Betriebsanlage2 ist jede örtlich gebundene Einrichtung3 zu verstehen, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit4 nicht bloß vorübergehend5 , 6 zu dienen bestimmt ist.