1 , 2Werden von Nachbarn3 privatrechtliche Einwendungen4 , 5 gegen die Anlage vorgebracht, so hat der Verhandlungsleiter auf eine Einigung hinzuwirken6; die etwa herbeigeführte Einigung ist in der Niederschrift über die Verhandlung zu beurkunden7. Im übrigen ist der Nachbar mit solchen Vorbringen auf den Zivilrechtsweg zu verweisen8 , 9.
