Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020
Personenbetreuung 1 , 2
(1) Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung3 ausüben, sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:4