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zu §§ 137f bis 137h GewO 1994

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

1 [entfallen; Art 1 Z 24 VersVermNov]

1
Informationsvorschriften sollen nun einheitlich in den neu zu erstellenden Standesregeln für Versicherungsvermittlung enthalten sein, daher können die bisherigen Regelungen entfallen. (EB VersVermNov)

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