Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020
Immobilientreuhänder 1
(1) Das Gewerbe der Immobilientreuhänder (§ 94 Z 35) umfasst die Tätigkeiten der Immobilienmakler, der Immobilienverwalter und der Bauträger.