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zu § 13 GBK/GAW-Gesetz (Hattenberger)

Hattenberger2. AuflNovember 2021

Verpflichtung zur Berichtslegung

 

(1) Ergibt sich auf Grund einer Mitteilung eines/einer Antragsberechtigten gemäß § 12 Abs. 1, in der die behaupteten Umstände glaubhaft zu machen sind, die Vermutung der Nichteinhaltung des Gleichbehandlungsgebotes, so hat

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