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zu § 62a GlBG (Kletečka/Köck)

Kletečka/Köck2. AuflNovember 2021

Dialog mit Nichtregierungsorganisationen

 

Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin führt mindestens ein Mal pro Jahr einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen, deren Zielsetzung es ist, Diskriminierungen im Sinne dieses Gesetzes

Seite 781

zu bekämpfen und die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu fördern.

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