Dialog mit Nichtregierungsorganisationen
Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin führt mindestens ein Mal pro Jahr einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen, deren Zielsetzung es ist, Diskriminierungen im Sinne dieses Gesetzes Seite 781zu bekämpfen und die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu fördern.