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zu § 28 GlBG (Kletečka/Köck)

Kletečka/Köck2. AuflNovember 2021

Förderungsmaßnahmen

 

Die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes an Unternehmen haben Förderungen nur für Unternehmen vorzusehen, die die Bestimmungen des II. Teils beachten.

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