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zu § 91a TKG 2003 (Kassai/Raschauer)

Kassai/Raschauer1. AuflJuni 2016

(1) Die Regulierungsbehörde hat bei begründeten Anhaltspunkten, dass die in der Verordnung nach § 24 Abs. 1 und Abs. 2 oder § 63 Abs. 2 lit. a enthaltenen Vorschriften betreffend

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